Kurz gesagt
Wer einen Onlineshop in Deutschland rechtssicher machen will, braucht Stand November 2026 ein Impressum nach § 5 DDG, eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, seit dem 19. Juni 2026 einen elektronischen Widerrufsbutton nach § 356a BGB, einen Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“, korrekte Preisangaben nach der Preisangabenverordnung, eine Datenschutzerklärung und eine Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG. Dazu kommen die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Barrierefreiheit nach dem BFSG für Shops, die keine Kleinstunternehmen sind, und seit dem 27. September 2026 die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung. In Shopify liegt das meiste unter Einstellungen > Richtlinien, bei den Datenschutzeinstellungen und in den Checkout-Texten; Widerrufsbutton und 30-Tage-Tiefstpreis kommen per App.
Alle genannten Gesetze wurden am 3. November 2026 in der aktuellen Fassung auf gesetze-im-internet.de, im Bundesgesetzblatt und im österreichischen Rechtsinformationssystem RIS gelesen, die Shopify-Einstellungen am selben Tag in der Shopify-Hilfe. Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung: Er zeigt, wo die Pflichten stehen und wohin sie in Shopify gehören. Die Texte selbst sollten von einer Kanzlei oder einem Rechtstexte-Anbieter kommen.
Was sich 2024 bis 2026 geändert hat
Viele Checklisten, die bei Google oben stehen, sind älter als diese Änderungen. Manche nennen noch TMG oder TTDSG, mehrere erwähnen den Widerrufsbutton nicht.
| Datum | Änderung | Was der Shop tun muss |
|---|---|---|
| 14. Mai 2024 | Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist in Kraft, das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft; das TTDSG heißt jetzt TDDDG | Impressum und Datenschutzerklärung nennen § 5 DDG und § 25 TDDDG statt der alten Namen |
| 28. Juni 2025 | Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern | barrierefreier Shop und Informationen zur Barrierefreiheit, außer bei Kleinstunternehmen |
| 20. Juli 2025 | Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde eingestellt | OS-Link aus Footer, Impressum und AGB entfernen |
| 7. Oktober 2025 | Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt das Batteriegesetz (BattG) | Batteriehinweise auf das neue Gesetz umstellen |
| 19. Juni 2026 | Elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB | Button „Vertrag widerrufen“ und angepasste Widerrufsbelehrung |
| 12. August 2026 | Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) lösen das Verpackungsgesetz ab | LUCID-Registrierung und Systembeteiligung bleiben; ausländische Händler brauchen einen Bevollmächtigten |
| 27. September 2026 | Harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung (Art. 246a EGBGB) | EU-Gewährleistungshinweis hervorgehoben zeigen, nicht nur in den AGB |
| 1. Oktober 2026 | Österreich: Rücktrittsfunktion nach § 13a FAGG | Button für österreichische Kunden bei Verträgen ab 1. Oktober 2026 |
Für einen Shop, der nur eigene Waren verkauft, nicht relevant: DAC7. Nach § 3 PStTG treffen die Meldepflichten Betreiber, die anderen Anbietern eine Plattform zur Verfügung stellen, etwa Marktplätze.
Impressum nach § 5 DDG
Seit dem 14. Mai 2024 steht die Anbieterkennzeichnung in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das an diesem Tag das TMG abgelöst hat. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, in der Praxis über einen Link „Impressum“ im Footer jeder Seite. Ins Impressum gehören:
- Name und Anschrift der Niederlassung, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte (bei der GmbH die Geschäftsführung);
- Angaben für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse;
- Register und Registernummer, etwa Handelsregister;
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden;
- die Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht, sowie Kammer und Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen;
- bei Gesellschaften in Abwicklung oder Liquidation ein Hinweis darauf.
Ein Shop, der noch „§ 5 TMG“ zitiert, nennt ein Gesetz, das nicht mehr gilt. Das Impressum ersetzt nicht die Anbieterangaben in den Kundeninformationen (Anschrift, Telefonnummer und E-Mail nach Art. 246a EGBGB).
AGB und Kundeninformationen
Kein Gesetz schreibt vor, dass ein Shop AGB haben muss. Vorgeschrieben sind Informationen, die der Kunde vor und nach der Bestellung erhält. AGB sind der übliche Ort, sie zu bündeln. Nach § 312i Abs. 1 BGB muss der Shop:
- dem Kunden ermöglichen, Eingabefehler vor der Bestellung zu erkennen und zu berichtigen;
- den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen;
- die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abrufbar und speicherbar machen.
Nach § 312j Abs. 1 BGB sind Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar anzugeben. Art. 246a § 1 EGBGB listet die Kundeninformationen bei Fernabsatzverträgen: wesentliche Eigenschaften der Ware, Identität und Anschrift des Händlers, Gesamtpreis einschließlich Steuern, Versandkosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen mit Liefertermin und die gesetzliche Gewährleistung.
Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Widerrufsbutton
Verbraucher können einen Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Der Shop informiert über Bedingungen, Fristen und Verfahren und stellt das Muster-Widerrufsformular aus Anlage 2 zum EGBGB bereit. Wer die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung aus Anlage 1 zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt, erfüllt die Informationspflicht.
Das Muster-Widerrufsformular enthält: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Unternehmers; „Hiermit widerrufe(n) ich/wir…“ mit den Waren; Bestell- oder Erhaltsdatum; Name und Anschrift des Verbrauchers; Unterschrift (nur auf Papier) und Datum.
Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026: § 356a BGB kam mit dem Gesetz im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28, verkündet am 5. Februar 2026; das Gesetz selbst nennt den 19. Juni 2026 als Tag des Inkrafttretens. Bei Verträgen über eine Online-Benutzeroberfläche braucht der Shop eine Widerrufsfunktion, die:
- gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist;
- während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich ist;
- nur Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags (oder des widerrufenen Teils) und den elektronischen Kanal für die Bestätigung abfragt;
- danach eine Bestätigungsfunktion „Widerruf bestätigen“ oder gleichwertig zeigt;
- zu einer unverzüglichen Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger führt, etwa per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.
Ein Widerruf, der vor Fristende über die Funktion abgeschickt wird, gilt als rechtzeitig. Die Muster-Widerrufsbelehrung in Anlage 1 hat jetzt einen optionalen Absatz, nach dem das Widerrufsrecht auch online unter einer bestimmten Adresse ausgeübt werden kann; die Belehrung wird also zusammen mit dem Button angepasst. Eine eingebaute Widerrufsfunktion war in der Shopify-Hilfe am 3. November 2026 nicht zu finden, deshalb kommt sie per App; Preise stehen im Artikel Was kostet ein Onlineshop 2026?
Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“
Nach § 312j Abs. 3 BGB muss die Schaltfläche, mit der bestellt wird, gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Nach Abs. 4 kommt der Vertrag nur zustande, wenn der Shop diese Pflicht erfüllt. Unmittelbar vor dem Button zeigt der Shop außerdem hervorgehoben die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, die Versandkosten und bei Abos Laufzeit und Kündigungsbedingungen (§ 312j Abs. 2 BGB).
In Shopify werden Checkout-Texte im Admin unter Online Store > Themes, Menü neben dem Theme, „Edit default theme content“, Kategorie „Checkout & system“ geändert (Bezeichnungen laut englischer Shopify-Hilfe). Einige Shop-Pay-Texte lassen sich laut Shopify nicht ändern. Die Beschriftung des letzten Buttons sollte vor dem Start in jeder Shopsprache und in jeder Checkout-Variante geprüft werden, auch bei Express-Checkouts.
Preisangaben nach PAngV: Bruttopreis, Grundpreis, Versandkosten, 30-Tage-Preis
- Gesamtpreis (§ 3 PAngV): Verbraucher sehen den Endpreis inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile. Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben.
- Umsatzsteuer und Versand (§ 6 PAngV): Im Fernabsatz gibt der Shop an, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob Liefer- oder Versandkosten anfallen, und deren Höhe, soweit sie sich vorab berechnen lässt. Üblich ist „inkl. MwSt., zzgl. Versand“ mit Link zu den Versandkosten.
- Grundpreis (§ 4 PAngV): Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche braucht neben dem Gesamtpreis einen Grundpreis, unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar. § 5 legt die Mengeneinheit auf 1 kg, 1 l, 1 m³, 1 m oder 1 m² fest; 100 g oder 100 ml gelten nur für lose Ware. Ausnahmen gibt es unter anderem für Waren unter 10 g oder 10 ml, für Sets aus verschiedenen, nicht vermischten Erzeugnissen, für dekorative Kosmetik und bestimmte Parfüms.
- Preisermäßigungen (§ 11 PAngV): Bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware ist der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung anzugeben. Ausgenommen sind individuelle Rabatte und schnell verderbliche Ware.
Der Vergleichspreis (compare-at price) in Shopify ist ein Feld, das der Händler von Hand ausfüllt; die Shopify-Hilfe erwähnt die 30-Tage-Regel nicht, und das Feld speichert keinen Preisverlauf. Shops mit Rabattaktionen nutzen deshalb eine App, die den Tiefstpreis speichert, etwa Complimus Omnibus & Withdrawal, die auch den Widerrufsbutton abdeckt: kostenlos bis 100 Produkte, Business 14,99 USD pro Monat bei Basic und Grow oder 29,99 USD bei Advanced, Plus 99,99 USD, laut Shopify App Store am 3. November 2026.
Gewährleistung und Garantie: der Unterschied
Die Gewährleistung ist das gesetzliche Mängelrecht, bei Waren mindestens zwei Jahre. Eine Garantie ist ein freiwilliges zusätzliches Versprechen des Händlers oder Herstellers. In Produkttexten und AGB dürfen beide nicht vermischt werden.
Seit 27. September 2026: Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB verlangt, auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht, seine wichtigsten Elemente und die Mindestdauer von zwei Jahren hervorgehoben hinzuweisen, mit der harmonisierten Mitteilung aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Gibt ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die ganze Ware und teilt das dem Shop mit, ist zusätzlich die harmonisierte Kennzeichnung aus Anhang II nötig (Nr. 11a). Das Datum ergibt sich aus Artikel 3 des Gesetzes im BGBl. 2026 I Nr. 28. Laut IHK Aschaffenburg gehört die Mitteilung farbig und hervorgehoben in die Produktdarstellung, etwa auf die Produktseite oder vor die Bestellung; Mouse-over, aufklappbarer Text oder nur die AGB reichen nicht, und das Garantie-Label steht neben dem Produktbild.
Garantieerklärung (§ 479 BGB): Wer mit einer Garantie wirbt, formuliert sie einfach und verständlich und nennt den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte, deren Unentgeltlichkeit und dass die Garantie sie nicht einschränkt; Name und Anschrift des Garantiegebers; das Verfahren; die Ware; und die Bedingungen, vor allem Dauer und räumlichen Geltungsbereich. Der Verbraucher erhält sie spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger.
Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO) und Cookie-Einwilligung (§ 25 TDDDG)
Ein Shop erhebt spätestens im Checkout personenbezogene Daten, deshalb gilt Art. 13 DSGVO. Nach dem Kurzpapier Nr. 10 der Datenschutzkonferenz nennt die Datenschutzerklärung:
- den Verantwortlichen mit Kontaktdaten und, falls bestellt, den Datenschutzbeauftragten;
- Zwecke und Rechtsgrundlage jeder Verarbeitung, bei berechtigtem Interesse auch dieses;
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, etwa Zahlungs-, Versand- und E-Mail-Dienste, und Übermittlungen in Drittländer mit der Garantie, auf die sie sich stützen;
- die Speicherdauer oder die Kriterien dafür;
- die Betroffenenrechte, das Recht auf Widerruf einer Einwilligung und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde;
- ob die Daten bereitgestellt werden müssen und die Folgen, wenn nicht, sowie eine etwaige automatisierte Entscheidungsfindung.
Cookie-Einwilligung: § 25 TDDDG (bis 13. Mai 2024 TTDSG) erlaubt das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät nur mit Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen. Ohne Einwilligung geht es nur, wenn es unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert, etwa der Warenkorb. Analyse, Werbepixel und die meisten Marketing-Tools warten deshalb auf die Einwilligung.
Das eingebaute Shopify-Banner liegt unter Settings > Customer privacy > Cookie banner. In den Regionen, in denen es aktiv ist, erhebt Shopify nicht notwendige Daten, auch über Shopify Pixels, erst nach Einwilligung; mit automatischen Einstellungen richtet Shopify es für Besucher aus Großbritannien und dem EWR ein, wenn der Shop dort aktive Märkte hat. Das Banner deckt nur Shopifys eigene Tools ab. Von Hand eingebaute Pixel oder Skripte brauchen eine Consent-App, die über die Customer Privacy API von Shopify angebunden ist und auf dieselben Regionen eingestellt wird, sonst können Daten vor der Einwilligung verarbeitet werden. Google Consent Mode erwähnt die Shopify-Hilfeseite nicht.
Barrierefreiheit: BFSG seit 28. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also Websites und Apps, über die Verbraucherverträge geschlossen werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG). Reine B2B-Shops sind in diesem Sinn keine Dienstleistung für Verbraucher.
Ausnahme für Kleinstunternehmen: Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Anforderungen nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Nach § 2 Nr. 17 BFSG beschäftigt ein Kleinstunternehmen weniger als zehn Personen und hat entweder höchstens 2 Millionen € Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen € Jahresbilanzsumme. Beide Bedingungen gelten zusammen: Ein Betrieb mit zwei Personen, 3 Millionen € Umsatz und 2,5 Millionen € Bilanzsumme fällt nicht unter die Ausnahme.
Betroffene Shops erfüllen die Barrierefreiheitsanforderungen und veröffentlichen barrierefrei Informationen dazu, wie der Dienst sie erfüllt (§ 14 Abs. 1 BFSG und Anlage 3). In der Praxis betrifft das das Theme (Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte, Formularbeschriftungen), den Checkout und eine eigene Seite zur Barrierefreiheit.
Verpackung (LUCID), Elektrogeräte und Batterien
Verpackung: Seit dem 12. August 2026 lösen die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz das Verpackungsgesetz ab. Laut Zentraler Stelle Verpackungsregister bleiben die Grundpflichten: Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem ersten Bereitstellen (§ 6 VerpackDG), Beteiligung an einem dualen System für Verpackungen, die bei Haushalten anfallen (§ 7), und Datenmeldung der Mengen. Versandverpackungen samt Füllmaterial wie Folien, Flakes oder Seidenpapier sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Ein Händler ohne Niederlassung in Deutschland, der direkt an Endabnehmer liefert, etwa ein Shop aus der Slowakei oder Tschechien, muss seit dem 12. August 2026 einen Bevollmächtigten benennen; die LUCID-Registrierung selbst lässt sich nicht übertragen.
Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG): Hersteller registrieren sich vor dem Inverkehrbringen bei der zuständigen Behörde, der stiftung ear, und geben die Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen an (§ 6). Shops dürfen Geräte nicht registrierter Hersteller nicht anbieten. Versandhändler mit Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte von mindestens 400 m² müssen Altgeräte zurücknehmen und die Rücknahmeinformationen im Shop veröffentlichen oder der Sendung beilegen (§§ 17, 18 ElektroG).
Batterien (BattDG, seit 7. Oktober 2025): Jeder Händler nimmt Geräte- und LV-Altbatterien der Arten, die er verkauft, unentgeltlich zurück. Versandhändler richten geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung ein und geben die Batteriehinweise im Shop und auf der Website oder in der Sendung (§§ 14, 24 BattDG). Hersteller registrieren sich bei der stiftung ear (§ 5).
OS-Link und Verbraucherschlichtung (§ 36 VSBG)
Die Europäische Kommission hat die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Laut Zusammenfassung des Europäischen Parlaments hob die Verordnung (EU) 2024/3228 die ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 mit Wirkung zu diesem Datum auf. Ein Link auf die Plattform führt heute auf eine geschlossene Seite; auch die Kanzlei CMS schreibt, dass Unternehmen ihn nicht mehr zeigen müssen. Link und Hinweissatz sollten aus Impressum, AGB und E-Mails verschwinden.
Bestehen bleibt § 36 VSBG: Wer eine Website hat oder AGB verwendet, erklärt, ob er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nennt in diesem Fall die Stelle mit Anschrift und Website. Der erste Teil entfällt für Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten am 31. Dezember des Vorjahres, der zweite nicht, wenn sich das Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet hat. Nach einem ungelösten Streit nennt der Shop die zuständige Stelle in Textform (§ 37 VSBG).
Hinweise für Österreich
- Impressum (§ 5 ECG): Name oder Firma, geografische Anschrift, Kontaktangaben samt E-Mail, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, Aufsichtsbehörde, Kammer oder Berufsverband mit Berufsbezeichnung und, falls vorhanden, UID-Nummer. Preise müssen leicht lesbar sein und erkennen lassen, ob Umsatzsteuer und Versandkosten enthalten sind (§ 5 Abs. 2 ECG).
- Offenlegung (§ 25 MedienG): Websites veröffentlichen zusätzlich eine Offenlegung. Für eine Seite, die nur den Inhaber präsentiert, reichen Name oder Firma, gegebenenfalls Unternehmensgegenstand sowie Wohnort oder Sitz (§ 25 Abs. 5); Shops mit Blog oder Magazin können mehr brauchen.
- Fernabsatz (FAGG): 14 Tage Rücktrittsrecht (§ 11). Der Bestellbutton lautet „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichartig eindeutig (§ 8 Abs. 2), Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel stehen am Beginn der Bestellung (§ 8 Abs. 3).
- Widerrufsbutton: § 13a FAGG, eingeführt mit dem VerbRÄG 2026 (BGBl. I Nr. 59/2026), gilt ab 1. Oktober 2026; laut WKO für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. Die Wortlaute entsprechen Deutschland: „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“.
- Gewährleistungshinweis: Die ab 1. Oktober 2026 geltende Fassung von § 4 FAGG enthält die Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und seine Mindestdauer von zwei Jahren.
- Cookies: § 165 Abs. 3 TKG 2021 macht die Einwilligung zur Bedingung für das Speichern oder Auslesen von Daten auf dem Gerät.
- Streitbeilegung: Nach § 19 AStG wird die AS-Stelle (mit Website) nur genannt, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme verpflichtet hat oder dazu verpflichtet ist.
- Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025, mit derselben Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (§ 6 BaFG).
Wer in beide Länder verkauft, braucht keine zwei Shops, aber Rechtstexte für beide: Rein deutsche Texte nennen österreichischen Kunden die falschen Gesetze. Rechtstexte-Pakete geben an, welche Länder sie abdecken.
Shopify Rechtstexte und Shopify DSGVO: was wohin gehört
Richtlinien: Unter Einstellungen > Richtlinien (Settings > Policies) hat Shopify Felder für Return policy, Privacy policy, Terms of service, Shipping policy, Legal notice (für das Impressum), Contact information und Subscription policy. Shopify verlinkt sie im Footer des Checkouts, zeigt die Rückgaberichtlinie auf der Seite zur Bestellprüfung und die Versandrichtlinie auf Produktseiten und im Warenkorb. Laut Shopify dienen die automatischen Vorlagen nur der Information, sind keine Rechtsberatung und garantieren keine Rechtskonformität. Die Texte kommen deshalb von einem Anbieter, und die Richtlinien gehören zusätzlich ins Footer-Menü unter Content > Menus.
Preise: Bruttopreise werden unter Settings > Taxes and duties mit „Include sales tax in product price and shipping rate“ eingestellt; für den Verkauf ins Ausland lassen sich Preise inklusive Steuer je Markt festlegen. Grundpreise werden pro Produkt oder Variante unter Pricing > Unit price eingetragen, gesammelt im Bulk-Editor oder per CSV; alle Online-Store-2.0-Themes unterstützen sie.
Anbieter für Shopify Rechtstexte, Preise von ihren eigenen Seiten am 3. November 2026:
| Anbieter und Paket | Preis | Hinweis |
|---|---|---|
| IT-Recht Kanzlei Starter | 9,90 € netto | 1 Internetpräsenz, Mindestlaufzeit 1 Monat, Update-Service und Haftung; Shopify in der Liste der Systeme mit Schnittstelle |
| IT-Recht Kanzlei Premium / Unlimited | 24,90 € / 54,90 € netto | 5 oder 70 Internetpräsenzen; Unlimited mit 12 Monaten Laufzeit |
| Händlerbund Starter | 9,90 € bei jährlicher, 12,90 € bei monatlicher Zahlung, netto | 1 Onlinepräsenz, Texte in 10 Sprachen, darunter Slowakisch und Tschechisch; Widerrufsbutton enthalten, für Shopify per Plugin; Texte werden von Hand in die Richtlinien kopiert |
| Händlerbund Business | 57,90 € / 64,90 € netto | unbegrenzt viele Shops; AGB-Schnittstelle nur für JTL, Shopware 6 und WordPress |
| eRecht24 Business | 40 € bei jährlicher, 80 € bei monatlicher Zahlung | AGB für Shopsysteme inklusive Shopify und Generator für die Widerrufsbelehrung; Basic (15 € / 30 €) ohne Shop-AGB; netto oder brutto nicht angegeben |
| Trusted Shops Rechtstexter | kostenlos | Basisklauseln für AGB, Datenschutz, Impressum und Widerrufsbelehrung; nur Deutschland und B2C, ohne Haftung und ohne Update-Service; bezahlte Pakete ohne Preis auf der Seite |
Ein Anbieter mit Update-Service passt die Texte an, wenn sich das Recht ändert, 2026 etwa beim Widerrufsbutton und beim Gewährleistungshinweis. Cookie- und Widerrufs-Apps mit Preisen vergleicht der Artikel Was kostet ein Onlineshop 2026?
Die Einrichtung all dessen ist Teil des Shop-Aufbaus. Bei Alpinefy beginnt ein Shopify-Shop ab 4.000 €; enthalten ist die Einrichtung der Rechtsseiten mit den Texten des Rechtstexte-Anbieters, den der Kunde wählt. Für Händler in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es die Seite Shopify-Agentur für DACH. Alpinefy ist kein Umsatzsteuerzahler, der genannte Preis ist der Endpreis.
Checkliste 2026: Onlineshop rechtssicher, mit Ort in Shopify
| Gesetz | Was zu tun ist | Wo in Shopify |
|---|---|---|
| § 5 DDG | Impressum mit Name, Anschrift, E-Mail, Registernummer, USt-IdNr.; kein „TMG“ | Settings > Policies > Legal notice, Link im Footer-Menü |
| § 312i, § 312j Abs. 1 BGB, Art. 246a EGBGB | AGB und Kundeninformationen, Bestellbestätigung, Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel am Beginn des Checkouts | Settings > Policies > Terms of service; E-Mail zur Bestellbestätigung |
| § 355 BGB, Anlage 1 und 2 EGBGB | Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular, 14 Tage, Absatz zur Online-Funktion | Settings > Policies > Return policy |
| § 356a BGB | Buttons „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“, Eingangsbestätigung per E-Mail | App aus dem Shopify App Store, Link im Footer und im Kundenkonto |
| § 312j Abs. 2 bis 4 BGB | Letzter Button „zahlungspflichtig bestellen“, wesentliche Angaben direkt darüber | Online Store > Themes > Edit default theme content > Checkout & system |
| §§ 3, 6 PAngV | Bruttopreise, „inkl. MwSt., zzgl. Versand“, Versandkosten | Settings > Taxes and duties; Shipping policy; Preistext im Theme |
| §§ 4, 5 PAngV | Grundpreis pro 1 kg, 1 l oder 1 m | Produkt > Pricing > Unit price |
| § 11 PAngV | Niedrigster Preis der letzten 30 Tage bei jeder Rabattaktion | Vergleichspreis plus App, die den Preisverlauf speichert |
| Art. 246a EGBGB, § 479 BGB | Harmonisierte Gewährleistungsmitteilung seit 27. September 2026; Garantietexte mit allen Angaben | Produktseiten-Vorlage im Theme; Terms of service |
| Art. 13 DSGVO | Datenschutzerklärung mit allen Apps, Zahlungs- und Versanddiensten | Settings > Policies > Privacy policy |
| § 25 TDDDG | Einwilligung vor Analyse- und Werbe-Cookies | Settings > Customer privacy > Cookie banner oder Consent-App mit denselben Regionen |
| BFSG | Kleinstunternehmen-Test prüfen; falls betroffen, barrierefreies Theme und Checkout plus Seite zur Barrierefreiheit | Theme und eigene Shopseite |
| PPWR, VerpackDG | LUCID-Registrierung, Vertrag mit einem dualen System, Datenmeldungen; Bevollmächtigter für Händler außerhalb Deutschlands | außerhalb von Shopify |
| ElektroG, BattDG | Registrierungsnummer beim Anbieten, Rücknahmehinweise, Rückgabemöglichkeiten | Produktbeschreibung und Infoseite |
| Verordnung (EU) 2024/3228 | OS-Link entfernen | Footer, Legal notice, Terms of service, Benachrichtigungs-E-Mails |
| §§ 36, 37 VSBG | Erklärung zur Verbraucherschlichtung (Pflicht ab mehr als zehn Beschäftigten oder nach Selbstverpflichtung) | Legal notice und Terms of service |
| Österreich: ECG, MedienG, FAGG | Impressum und Offenlegung, Widerrufsbutton ab 1. Oktober 2026, Texte mit österreichischem Recht | Settings > Policies, je Markt oder Sprache |
Bei einem laufenden Shop prüft ein E-Shop-Audit diese Punkte und ordnet, was zuerst zu beheben ist, ab 690 €. Die monatlichen Kosten für Rechtstexte, Cookie- und Widerrufs-Apps stehen in Was kostet ein Onlineshop 2026?, die Wahl der Plattform in Shopify oder WooCommerce und der Verkauf aus der Slowakei oder Tschechien im Leitfaden zu Shopify in der Slowakei und Tschechien.
Quellen, geprüft am 3. November 2026: § 5 DDG, DDG, Inkrafttreten, BGBl. 2024 I Nr. 149 (Außerkrafttreten des TMG), § 25 TDDDG, § 312i BGB, § 312j BGB, § 355 BGB, § 356a BGB, § 479 BGB, Art. 246a § 1 EGBGB, Muster-Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, BGBl. 2026 I Nr. 28, IHK Aschaffenburg zur Gewährleistungsmitteilung, § 3 PAngV, § 4 PAngV, § 5 PAngV, § 6 PAngV, § 11 PAngV, DSK Kurzpapier Nr. 10, § 2 BFSG, § 3 BFSG, § 14 BFSG, VerpackDG, Zentrale Stelle Verpackungsregister, LUCID für den Onlinehandel, § 6 ElektroG, § 17 ElektroG, BattDG, stiftung ear, Europäische Kommission zur OS-Plattform, Europäisches Parlament zur Verordnung 2024/3228, CMS zum OS-Link, § 36 VSBG, § 37 VSBG, § 3 PStTG, § 5 ECG, § 25 MedienG, § 8 FAGG, § 13a FAGG, WKO zum Widerrufsbutton, § 165 TKG 2021, § 19 AStG, § 6 BaFG, Shopify-Richtlinien, Shopify-Checkout-Texte, Shopify-Cookie-Banner, Shopify-Preise inklusive Steuer, Shopify-Grundpreise, Shopify-Vergleichspreis, Complimus Omnibus & Withdrawal, IT-Recht Kanzlei, Händlerbund, Händlerbund Rechtstexte für Shopify, eRecht24, Trusted Shops Rechtstexter.
Häufige Fragen
Was braucht ein Onlineshop 2026, um rechtssicher zu sein?
Stand November 2026 braucht ein Shop in Deutschland ein Impressum nach § 5 DDG, eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Formular, seit 19. Juni 2026 den Widerrufsbutton nach § 356a BGB, einen Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“, Preisangaben nach PAngV, eine Datenschutzerklärung und eine Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG. Dazu kommen LUCID-Registrierung, das BFSG für Shops, die keine Kleinstunternehmen sind, und seit 27. September 2026 die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung.
Gilt für das Impressum noch das TMG?
Nein. Seit dem 14. Mai 2024 richtet sich das Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Telemediengesetz ist am selben Tag außer Kraft getreten. Ein Shop, der noch § 5 TMG zitiert, nennt ein Gesetz, das nicht mehr gilt.
Braucht ein Shop noch den Link zur OS-Plattform?
Nein. Die Europäische Kommission hat die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 eingestellt, nachdem die Verordnung (EU) 2024/3228 die ODR-Verordnung aufgehoben hat; der Link führt auf eine geschlossene Seite und sollte entfernt werden. Die Erklärung zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG bleibt, die Angabe zur Teilnahmebereitschaft aber nur für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten am 31. Dezember des Vorjahres.
Gilt das BFSG auch für kleine Onlineshops?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Onlineshops mit Verbrauchern, Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG aber ausgenommen. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als zehn Personen und hat höchstens 2 Millionen € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Liefert Shopify Rechtstexte für einen deutschen Shop?
Shopify hat unter Einstellungen > Richtlinien Felder für die Rechtstexte, darunter Legal notice für das Impressum, schreibt am 3. November 2026 aber, dass die Vorlagen nur der Information dienen und keine Rechtskonformität garantieren. Rechtstexte mit Update-Service kosten Stand 3. November 2026 zum Beispiel 9,90 € netto pro Monat bei IT-Recht Kanzlei Starter oder Händlerbund Starter bei jährlicher Zahlung.



